WIR SIND UMGEZOGEN!
Ab dem 04.10.2022 finden Sie uns in unseren neuen Räumen in der Harsefelder Str.12, 21680 Stade, links neben dem EDEKA Markt.
Endlich auch mit Parkplätzen direkt vor der Tür!!!
Unsere aktuellen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
der Firma Smartori Smartphone Expressservice Stand 01.01.2019
1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Smartori Smartphone Expresservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und sind für PC, Notebook, Tabletts, sowie Smartphone Reparaturdienstleistungen gültig. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden auch durch eine Auftragsannahme nicht anerkannt.
1.2 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge, Muster usw.) sowie Informationen körperlicher und nicht körperlicher Art, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.3 Telefonische Auskünfte sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
2.1 Die Auftragserteilung kann fernmündlich, persönlich oder schriftlich per Mail (über das Kontaktformular) durch den Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die von ihm übermittelte Emailadresse zur Auftragsabwicklung korrekt angegeben wird, sowie den Empfang der Emails von Smartori Smartphone Expresservice, auch bei Einsatz eines Spamfilters, sicherzustellen.
2.2 Ein Reparatur-Vertrag kommt erst zustande durch die fernmündliche, persönliche oder schriftliche Reparaturfreigabe des Kunden.
2.3 Erteilt der Kunde eine Reparaturfreigabe, kann Smartori Smartphone Expresservice bis zur Erreichung des freigegebenen Betrages unmittelbar tätig werden. Übersteigen die Reparaturkosten den Betrag der Reparaturfreigabe, informiert Smartori Smartphone Expresservice den Kunden vor Reparaturbeginn über die
Kosten. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Reparatur durchführen möchte oder nicht.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
3.1 Zieht ein Kunde während der Durchführung seinen Auftrag zurück, berechnet Smartori Smartphone Expresservice einen Pauschalbetrag in Höhe von 40% des Netto-Reparaturauftrages. Weist der Kunde Smartori Smartphone Expresservice niedrigere oder Smartori Smartphone Expresservice dem Kunden höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren bzw. höheren Aufwendungen festzusetzen. Sofern höhere Aufwendungen durch den Anfall von Arbeitszeit angefallen sind, hat Smartori Smartphone Expresservice diese dem Kunden durch schriftliche Dokumentation nachzuweisen. Die Arbeitszeit wird im 15 min. Takt in Höhe von 19,00 € zzgl. MwSt. pro angefangene 15 min. in Rechnung gestellt.
3.2 Wird ein zuvor gescheiterter Reparaturversuch verschwiegen, welcher in Zusammenhang mit der Fehlerbeschreibung übereinstimmt und in Auftrag gegeben wurde, behält sich Smartori Smartphone Expresservice eine Ablehnung der Reparatur vor. Die für die Diagnose entstandene Kosten werden mit 19,00 Euro zzgl. MwSt. pro
angefangene 15 min. in Rechnung gestellt.
4. Diagnose und Kostenvoranschlag
4.1 Smartori Smartphone Expresservice führt eine Diagnose zur Ermittlung der Reparaturkosten durch. Der Kostenvoranschlag wird als Gesamtreparaturpreis dem Kunden fernmündlich, persönlich oder per Mail mitgeteilt.
4.2 Wünscht der Kunde einen schriftlich detaillierten Kostenvoranschlag für eine Versicherung oder Gutachter, werden die Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4.3 Zur Erstellung eines Kostenvoranschlags sind teilweise Eingriffe in das Gerät notwendig, daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.
4.4 Wird eine Reparatur nach der Diagnose und Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist.
5. Reparatur, Termine und Durchführung
5.1 Reparaturtermine von Smartori Smartphone Expresservice sind grundsätzlich unverbindlich, da sich die Reparatur je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen und je nach Fehlerumfang verzögern kann.
5.2 Jede Reparatur oder Kostenvoranschlag erfordert in der Regel einen Eingriff in das Gerät. Es ist nicht in allen Fällen möglich, den Zustand wieder so herzustellen wie er vor dem Eingriff bestand. Daher hat der Kunde kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
5.3 Sofern bei der schriftlichen Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, gehen getauschte Teile in das Eigentum der Smartori Smartphone Expresservice über. Defekte Teile sind daher vom Kunden rechtzeitig anzufordern!
5.4 Smartori Smartphone Expresservice ist grundsätzlich berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen, bzw. auch Subunternehmer mit der Auftragserfüllung zu beauftragen.
6. Abholung, Aufbewahrung und Erweitertes Pfandrecht
6.1 Smartori Smartphone Expresservice steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gerät zu. Holt der Kunde das Gerät trotz mehrfacher Anmahnung (Abho-laufforderung und 2-fache erfolglose Mahnung) nicht ab oder die Rechnung
wird nicht beglichen, sind wir berechtigt, das Gerät nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten ab Abholaufforderung in unseren Bestand zu übernehmen.
6.2 Wird das Gerät nicht binnen 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt oder die Rechnung nicht beglichen, behält sich Smartori Smartphone Expresservice vor, während der Lagerfrist 5 € Lagerkosten pro Woche zu berechnen.
6.3 Nach Ablauf von 4 Wochen nach der ersten Abholaufforderung haftet Smartori Smartphone Expresservice für Beschädigungen und Verlust des Gerätes nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit.
7. Gewährleistung, Mängelhaftung
7.1 Für neue Ersatzteile gilt die jeweils vom Hersteller gewährte Garantie. Bei Unternehmern wird die Gewährleistung bei neuen Ersatzteilen auf 6 Monate begrenzt und bei gebrauchten ausgeschlossen.
7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
• Lötarbeiten, Software- und Datenüberspielungen sowie Datenverlust
• Schäden die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden zurückzuführen sind
• Folgeschäden aus gerätebedingten Mängeln
• Verschleißbedingte Schäden
• Schäden, die trotz gleicher Fehlersymptome andere Ursachen haben
7.3 Für Grafikchip Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten. Sollte innerhalb der Garantiezeit der gleiche Grafikfehler erneut auftreten, wird die Reparatur kostenlos durchgeführt. Nach der zweiten Reparatur wird keine weitere Garantie mehr übernommen.
7.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Reparatursache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. 2 Nachbesserungen sind zulässig.
7.5 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch Öffnung eines Gerätes, welches sich noch im Hersteller/Händlergarantiezeitraum befindet, diese Garantie erlischt. Es ist Aufgabe des Kunden, darauf zu achten ob dies der Fall ist, da dies für uns an den Geräten nicht erkennbar ist. Wir haften nicht für das Erlöschen der
Hersteller/Händlergarantie und daraus entstehender Kosten oder Ansprüche.
8. Haftung, Datensicherheit, Datenschutz
8.1 Eine Haftung von Smartori Smartphone Expresservice wird nur auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, beschränkt.
8.2 Bei Schadensersatzansprüchen sind wir zur kostenfreien Instandsetzung oder zum Ersatz berechtigt. Ist eine Instandsetzung oder Ersatz mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann Smartori Smartphone Expresservice auch den Zeitwert des Gerätes ersetzen (Wert zum Tag der Beschädigung).
8.3 Smartori Smartphone Expresservice übernimmt keine Haftung für Datenverluste während eine Hard- oder Software Reparatur bzw. einer Virenbeseitigung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe des Kunden ist vor der Reparatur eine Datensicherung vorzunehmen!
8.4 Smartori Smartphone Expresservice hält sich an die gültigen Datenschutzbestimmungen. Kundendaten werden ausschliesslich intern zur Auftragsbearbeitung und –Abwicklung gespeichert, eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu
erlangen, sowie die Löschung dieser Daten zu fordern, sofern sie nicht zu buchhalterischen oder anderen rein betrieblichen Zwecken benötigt werden.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Stade. Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte bei Auftragsabgabe bzw. spätestens bei Abholung des Gerätes zu leisten.
9.2 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Smartori Smartphone Expresservice berechtigt. die Auslieferung des Gerätes bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Smartori Smartphone Expresservice behält sich die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausdrücklich vor. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Smartori Smartphone Expresservice.
9.3 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Porto und Versandkosten, Gefahrübergang
10.1 Die Versandkosten an Smartori Smartphone Expresservice, zur Ermittlung der Reparaturkosten, sind vom Kunden zu tragen.
10.2 Der Gefahrenübergang vom Kunden an Smartori Smartphone Expressservice erfolgt bei Übergabe des Gerätes durch den Kunden, bei Zusendung durch Paketdienst bei Zustellung durch den Paketboten. Bei der Rückgabe des Gerätes erfolgt der Übergang im Moment der Übergabe an den Kunden, bzw. bei Einlieferung an den Versanddienstleister. Pakete von Smartori Smartphone Express Service werden grundsätzlich als versichertes Paket versendet. Durch den Paketdienst verursachte Schäden bzw. Verlust hat die Versicherung des Paketdienstes zu tragen.
11. Gerichtsstandort
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UNCITRAL- Kaufrecht). Die Vertragssprache ist deutsch.
11.2. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für beide Teile, auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess, der zuständige Gerichtsort also Hauptsitz des Lieferanten. Der Lieferant ist berechtigt, den
Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12. Allgemeinklausel
Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluß auf die Gültigkeit der anderen Paragraphen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksamen Regelungen durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck
nahe kommt.